ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER SUN EVENTS SRL
Sehr geehrter Reisegast,
Wir freuen uns, Sie als SUN EVENTS Reisegast begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihre Reise sorgfältig geplant und alle für Ihre Zufriedenheit notwendigen Maßnahmen getroffen. Nachfolgend möchten wir Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen erläutern, wobei Sie auch Hinweise auf die rechtlichen Bestimmungen finden werden. Wir bitten Sie alle Punkte sorgfältig zu lesen.
1. Rechtsgrundlagen
Mit der Annahme und Unterzeichnung des Reisevertrags, akzeptieren Sie auch die nachfolgenden Regeln, die die rechtlichen Bestimmungen des Kaufs und Verkaufs eines Reisepakets oder einzelner touristischer Dienstleistungen gemäß Art. 3 der gesetzlichen Verordnung n° 1084 vom 27/12/1977, die das in Brüssel am 23.4.1970 unterzeichnete Internationale Abkommen des Reisevertrags (CCV) ratifiziert und vollzieht, in den anwendbaren Fällen, regeln. Hinzugezogen wird auch der Tourismus Code (Art. 32-51) and die darauf folgende Ergänzungen.
2. Reservierung
Die Reservierung muss in das gelieferte Buchungsformular eingetragen werden. Bei einem elektronischem Format muss das Formular von dem Kunden komplett ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Buchung gilt als abgeschlossen, sobald Sun Events eine schriftliche Bestätigung, auch per Mail, an den Kunden sendet.
Alle Informationen, die das Reisepaket oder die einzelnen touristischen Leistungen betreffen und die nicht in den Vertragsunterlagen, Broschüren oder anderen schriftlichen Mitteilungen enthalten sind, werden von Sun Events vor Reiseantritt zur Verfügung gestellt.
3. Bezahlung
Aus den Unterlagen geht weiterhin hervor, dass die Anzahlung pro Person bei fester Buchung, bzw. Bestätigung geleistet werden muss. Die Restzahlung ist laut Angebot vor Ankunft fällig, wenn nicht anders vertraglich festgelegt. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Sun Events berechtigt, nach einmaliger Mahnung sofort vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den im Vertrag festgelegten Rücktritts- und Bearbeitungskosten zu belasten. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist auch Voraussetzung für die Aushändigung der Unterlagen.
4. Preise
Der Reisepaketpreis oder der Preis der touristischen Dienstleistungen geht aus dem Vertrag hervor und bezieht sich auf den Katalog, das eventuell angebotene maßgeschneiderte Reiseprogramm oder die nachfolgende Korrespondenz. Preisänderungen können bis 20 Tag vor Anreise und nur aus nachfolgenden Gründen eintreten:
Transportkosten, inklusiv Benzinpreise
Gebühren bei einigen touristischen Dienstleistungen
Wechselkursänderungen
Änderungen der Mehrwertsteuer auf Grund eines Regierungsbeschlusses nach Reisevertragsbestätigung
Eine Preiserhöhung darf 10% des Reisepreises oder des Preises der einzelnen Dienstleistungen nicht überschreiten.
5. Reisepaketpreisänderungen oder Annullierungen vor Anreise
Vor Anreise muss Sun Events den Kunden sofort schriftlich über wesentliche Änderungen einer oder mehrerer im Vertrag enthalten Dienstleistungen, informieren. Die Änderung muss erklärt und begründet werden.
Sollte der Kunde die vorgeschlagene Änderung nicht akzeptieren, so kann er vom Reisevertrag zurücktreten und die angezahlte Gesamtsumme gemäß Art. 6 zurückverlangen.
Der Kunde kann dieses Recht auch bei Nichterreichen der im Katalog oder im Programm genannten Mindestteilnehmeranzahl bei Gruppenreisen geltend machen. Eine Entschädigung, bzw. Rückerstattung kann in keinem Fall den doppelten Betrag der angezahlten Summen überschreiten.
Das Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl bei Gruppenreisen muss dem Kunden mindestens 30 Tage vor Anreise mitgeteilt werden und der angezahlte Betrag kann, mit dem Einverständnis des Kunden auf eine, innerhalb 12 Monate stattfindende Alternativreise, angerechnet werden.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reiseantritt/Stornokosten
Der Kunde kann in jedem Moment vor Reiseantritt von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Rücktritt nicht wegen wesentlichen Änderungen eines oder mehreren Vertragsbestandteilen, die grundlegend für die Nutzung der Dienstleistungen sind, oder wegen einer über 10% liegenden Preiserhöhung, erfolgt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet die vorgesehenen Bearbeitungskosten und Stornogebühren zu bezahlen. Sobald Sun Events die schriftliche Kündigung erhält, treten die im jeweiligen Vertrag/Angebot festgelegten Stornogebühren in Kraft.
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung und es gelten die im Vertrag aufgelisteten Stornokosten.
7. Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reisekrankenversicherung
Wenn nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt, sind keine Versicherungen im Reisepreis inbegriffen. Es ist daher ratsam diese Versicherungen bei Buchung abzuschließen. Der Kunde kann seine Rechte nur gegenüber der Versicherung geltend machen und jeder Kunde ist verpflichtet für eine geeignete Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reisekrankenversicherungen zu sorgen.
8. Änderungen nach Anreise
Sollte Sun Events nicht in der Lage sein, außer bei Verschulden des Kunden, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu liefern, so ist Sun Events verpflichtet für Alternativen ohne Zusatzkosten für den Kunden, Sorge zu tragen. Bei zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, die sich definitiv schlechter als vorgesehen erweisen, wird Sun Events dem Kunden die Differenz zwischen der gezahlten Summe und dem effektiven erhaltenen Wert, zurückerstatten. Sollte es keine alternative Lösung geben oder die vorgeschlagene Alternative wird nicht vom Kunden akzeptiert, so muss Sun Events dafür sorgen eine gleichwertige Lösung, ohne zusätzliche Kosten, anzubieten.
9. Ersatzperson
Kunden, die auf die gebuchten Leistungen verzichten, können eine Ersatzperson nennen, vorausgesetzt dass:
a. Sun Events eine schriftliche Mitteilung mit den neuen Daten mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt erhält;
b. die Ersatzperson alle notwendigen Konditionen zur Nutzung der gebuchten Dienstleistungen erfüllt (ex art. 89 Cod. Consumo) insbesondere mit Bezug auf Pass bzw. Ausweis, Visa, und ärztliche Attests, wo notwendig;
c. die Ersatzperson muss Sun Events alle aufkommenden, notifizierten Kosten für diese Änderung zahlen.
Die zurücktretende Person und die Ersatzperson sind beide für die Zahlung des gesamten, im Vertrag ausgewiesenen Betrags, verantwortlich.
10. Pflichten der Kunden/Teilnehmer
Teilnehmer sind verpflichtet mit ihrem eigenen Reisepass oder anderem für das Reiseland notwendigen Ausweis und falls notwendig, ärztlichen Attests, anzureisen. Sie müssen die Regeln der Vernunft, der Sorgfalt und allen in dem Reiseland, in dem der Urlaub stattfindet, geltenden Gesetze und Normen, beachten. Alle Teilnehmer müssen weiterhin, die von Sun Events vorgegebenen Regeln, rechtlichen und administrativen Regelungen, die das Reisepaket/touristische Dienstleistungen betreffen, beachten. Die Teilnehmer sind verantwortlich für eventuelle Schäden, die der Sun Events durch Nichteinhalten der oben genannten Regelungen, entstehen sollten. Alle Teilnehmer müssen weiterhin für geeignete Kranken- und Rücktrittsversicherungen sorgen.
Der Kunde wird Sun Events alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die für das Substitutionsrecht gegenüber Dritten, die für den Schaden verantwortlich sind notwendig sein können und er ist bei Nichtlieferung verantwortlich für eventuelle Schäden für Sun Events, die ihre Rechte nicht geltend machen kann.
Der Kunde wird Sun Events bei Buchung auch über persönliche Anforderungen informieren, vorausgesetzt, dass diese auch durchführbar sind.
11. Unterkunftsklassifizierung
Die offizielle Hotelklassifizierung ist im Katalog oder im weiteren Informationsmaterial ausgeschrieben und bezieht sich auf die Klassifizierung der Behörden des Landes, in dem sich das Hotel befindet. Sollte diese offizielle Klassifizierung fehlen, so kann Sun Events seine eigene Beschreibung und Klassifizierung benutzen, um dem Kunden die Hotelwahl zu ermöglichen.
12. Haftung
Sun Events haftet für Teil- oder Nichterfüllung der im Vertrag festgelegten Dienstleistungen, soweit diese von ihr selbst oder von anderen, von ihr beauftragten Lieferanten durchzuführen sind. Das gilt nicht wenn Sun Events in der Lage ist zu beweisen, dass das Vorkommen vom Verhalten des Kunden (inklusiv eigenhändiger Entscheidungen des Kunden während der Reise), von Umständen, die unabhängig von der Lieferung der im Vertrag beschriebenen Dienstleistung, von Umständen die außer der Kontrolle von Sun Events liegen oder die Sun Events weder halbwegs vorsehen, noch lösen konnte, abhängt.
13. Beschränkung der Ansprüche auf Schadensersatz
Der Schadensersatz für Personenschäden kann die vom Internationalen Abkommen, dem auch Italien zustimmt, definierte Grenze nie überschreiten und bezieht sich auf die Dienstleistungen, dessen Nichterfüllung die Haftung bestimmt hat. Auf jeden Fall kann der Schadensersatz nie den Betrag von 50.000 Germinal gold Francs für Personenschäden, 2.000 Germinal gold Francs für Sachschäden und 5.000 Germinal gold Francs für andere Schäden (Art. 13 N. 2 Allgemeiner Reisevertrag) überschreiten.
14. Assistenzpflicht
Sun Events ist verpflichtet dem Kunden mit gebührender Sorgfalt Assistenz zu leisten. Dies nur in Bezug auf ihre eigenen, vertraglich festgelegten Pflichten. Sun Events ist von ihrer Pflicht enthoben, sollte das Fehlschlagen der Erfüllung oder eine ungenaue Erfüllung des Vertrags dem Kunden, einem unvorhergesehenen und unvermeidbarem dritten Beteiligten oder Umständen, die außer der Kontrolle von Sun Events oder dem Zufall, zuzuschreiben sein.
15. Gerichtsstand
Der Kunde kann Sun Events nur an dessen Sitz verklagen
16. Technische Leitung
SINTUR sas – Via Monsignor Piovella, 31 – 09100 Cagliari - Italien
16. Garantie Fond
Die Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für produktive Aktivitäten hat den nationalen Garantiefond gegründet. Der Kunde kann sich an diesen Fond (gemäß Art. 100 des Cod. Consumo – Verbrauchergesetz), bei Insolvenz- oder Bankrotterklärung von Sun Events wenden und somit nachfolgende Anforderungen decken:
a) Rückerstattung der gezahlten Summen
b) Krankenrücktransport aus dem Ausland
Die Modalitäten, um diesen Fond zu nutzen sind von dem Ministerialdekret N° 349 vom 23/07/99 und G.U. N° 249 vom 12/10/1999 festgelegt.
Nachtrag zu den
ALLGEMEINEN KONDITIONEN UND BEDINGUNGEN DES REISEPAKETSVERTRAGS
A) Gesetzliche Regelung
Verträge, die den Verkauf von einzelnen Dienstleistungen enthalten ( Unterkunft, Transport usw.) können nicht als organisiertes Reisepaket betrachtet werden und unterliegen deshalb nachfolgenden Bestimmungen des Allgemeinen Reisevertrages (“Contratto Collettivo Viaggio”): Artikel N°1, N° 3 und N° 6; von 17 bis 23 und von 24 bis 3.
B) Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen zu den allgemeinen Konditionen und Bedingungen des Reisepaketsvertrags können auch bei nachfolgenden Verträgen angewendet werden: Artikel 4, 1. Paragraph; Artikel 5; Artikel 7; Artikel 8; Artikel 9; Artikel 10, 1. Paragraph; Artikel 11; Artikel 15; Artikel 17. Die Anwendung dieser Bestimmungen beeinflusst nicht die Vertragsgestaltung, wie zum Beispiel bei dem Reisepaket. Der Fachausdruck der zitierten Bestimmungen, die das Reisepaket betreffen (Organisation, Reise usw.) müssen in Bezug auf den jeweiligen Referent des Verkaufsvertrags mit Hinsicht auf die einzelne Dienstleistung, betrachtet werden (Verkäufer, Unterkunft usw.)
Gemäß Art. 16 des Gesetzes 269 vom 3.10.98 ist nachfolgende Informationsverbreitung Pflicht: das italienische Gesetz straft Verbrechen hinsichtlich Kinderpornographie und –Prostitution, auch wenn im Ausland begangen, mit der Gefängnisstrafe.
Datenschutz ex art. 13 D. Lgs. 196/03
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten, deren Weiterleitung zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages notwendig sind erfolgen laut italienischen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen D. Lgs. 196/2003 sowohl in digitaler, als auch in Druckform. Die Daten werden ausschließlich den Lieferanten weitergeleitet, die zur Durchführung der Dienstleistungen im Reisepaket vorgesehen sind. Der Kunde kann Widerspruch bei Sun Events erheben und somit seine Rechte laut ex Art. 7 D. Lgs. 196/03, geltend machen.